Notare und Notarinnen, Anwälte und Anwältinnen, Behörden aus der Schweiz

Unsere Dienstleistungen 

Anmelden von Verfügungen (Registrierung)

Notarinnen und Notare, Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz sowie schweizerische Amtsstellen/Behörden können den Aufbewahrungsort einer Verfügung von Todes wegen bei uns anmelden.

Konkret registrieren wir:

  • handschriftliche und öffentlich beurkundete Testamente
  • Erbverträge
  • Eheverträge
  • Ehe-und Erbverträge
  • handschriftliche Vorsorgeaufträge
  • öffentlich beurkundete Vorsorgeaufträge

Die angemeldete Verfügung muss zwingend bei einem anerkannten Aufbewahrer, das sind Notarinnen und Notare, Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz sowie schweizerische Amtsstellen/Behörden, aufbewahrt werden. So wird sichergestellt, dass die angemeldeten Verfügungen im Todesfall aufgefunden und vollzogen werden.

Suchen nach Verfügungen (Nachforschung)

Sie können bei uns für eine verstorbene Person nach Verfügungen von Todes wegen nachforschen. Die Nachforschung nach gemeldeten Vorsorgeaufträgen einer Person erfordert einen Interessennachweis.

 

Notwendige Angaben für eine Registrierung

Für eine Registrierung benötigen wir folgende Angaben:

  • Verfügungsart- und datum
  • Nachname, Ledigname und Vorname der verfügenden Person
  • Geburtsdatum
  • Heimatort (bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern) oder Nationalität und Geburtsland (bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern)
  • Wohnsitzort

Notwendige Unterlagen für die Nachforschung

Für die Ausführung Ihres Nachforschungsauftrages benötigen wir die folgenden Angaben und Dokumente:

  • Ihre vollständige Rechnungs- und Zustelladresse.
  • Eine amtliche Todesbescheinigung, die von einer dafür zuständigen Behörde ausgestellt sein muss: Auszug für die verstorbene Person mit Todeseintrag aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister Infostar (Infostar-Formulare 2.2.1, 2.2.2, 2.80, 7.3 oder 7.4) oder aus einem ausländischen Zivilstandsregister.
  • Wir akzeptieren Todesbescheinigungen in deutscher, französischer, italienischer, englischer, spanischer, portugiesischer oder holländischer Sprache, die gut lesbar sind. Todesbescheinigungen in einer anderen Sprache müssen in eine der vier Registersprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch) übersetzt werden.
  •  Allenfalls Mitteilung von weiteren Personendaten für die verstorbene Person (z.B. frühere Namen, letzte Wohnadresse).

Webapplikation eZTR

Das Schweizerische Testamentenregister ZTR arbeitet mittlerweile vollständig digital, um Anträge einfacher und schneller bearbeiten zu können. Die Webapplikation ist nur für Notarinnen und Notare, Anwältinnen und Anwälte, offizielle Amtsstellen und für Mitarbeiter:innen von Kanzleien, die in der Schweiz tätig sind. Es gibt zwei Arten von Konti:

 

Master-Konto

Notarinnen, Notare, Anwältinnen, Anwälte und offizielle Amtstellen können bei uns ein Master-Konto beantragen. Sie fungieren auch als Rechnungsempfänger:innen. Auf der Login-Seite können Sie ein neues Benutzerkonto beantragen. Mit einem Master-Konto können Sie auch Ihre Zugriffe verwalten, damit Sie Ihren Mitarbeitenden die Berechtigungen erteilen können.

eZTR Login

 

Mitarbeiter:in-Konto

Mitarbeiter:innen-Konti können nur über ein Master-Konto beantragt werden. Dabei wird diesen Personen der Zugriff zu den Daten im Master-Konto gewährt. Somit sind Sie berechtigt, Registrierungen, Nachforschungen und Mutationen für Ihre Notarin, Ihren Notar oder Ihre Kanzlei zu tätigen.

«Mit unseren Diensten unterstützen wir Notarinnen, Notare, Anwältinnen, Anwälte, Behörden und Ämter gleichermassen.» 

Pit Meyer, Geschäftsführer 

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