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Erläuterung
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Erläuterung

Ohne Ehevertrag unterstehen Ehepartner*innen dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das heisst: Das Einkommen, das während der Ehe gespart wurde sowie das Vermögen, das in die Ehe eingebracht wurde, steht im Todesfall oder bei einer Trennung zur Hälfte der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zu. Ein Ehevertrag gibt hier Gestaltungsspielraum. Dieser muss von einer Notarin oder einem Notar öffentlich beurkundet werden.