Hinweise
Nach Eingang Ihres Nachforschungsauftrages erstellt und verschickt das ZTR die zu begleichende Rechnung. Der Auftrag wird erst nach Erhalt des genauen Rechnungsbetrages auf dem Bankkonto des ZTR ausgeführt.
Das Notariatsgesetz in der Schweiz ist auf kantonaler Ebene geregelt. Jeder Kanton bestimmt eine eigene Gesetzgebung. Es haben nicht alle Kantone eine Pflicht Verfügungen von Todes wegen beim Schweizerischen Testamentenregister ztr registrieren zu lassen. Hier können sich genauer über das Notariatsgesetz in Ihrem Wohnkanton informieren.
Preise
Inland | Ausland | |
Nachforschung | CHF 72.00 | CHF 72.00 |
Beglaubigung mit Apostille | CHF 90.00 | CHF 102.00* |
*inkl. Versandkosten